Das Kind im Zentrum

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Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.spz-mecklenburg.de/.
Die Sozialpädiatrisches Zentrum Mecklenburg gGmbH ist bemüht, die Webseite im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung wurde am 14.02.2025 erstellt und am 14.02.2025 zuletzt geprüft.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V nicht vollständig vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte erfüllen die Anforderungen nicht:

Nicht-Text-Inhalt:

  • Alternativtexte für Bedienelemente
    Mehrere Grafiken weisen keinen aussagekräftigen Alternativtext aus.
  • Alternativtexte für Grafiken und Objekte
    Das Logo ist für assistive Technologien nicht zugänglich. Für Nutzer assistiver Technologien wird der Alternativtext nicht ausgegeben.
    PDF-Dokumente: Für abgebildete Grafiken gibt es keinen Alternativtext sowie keine zusätzliche Textbeschreibung der Kernaussage.

Info und Beziehungen

  • Fehlende Beschriftungen für assistive Technologien
    Mehrere Bedienelemente sind für Nutzer assistiver Technologien aufgrund fehlender Beschriftung nicht eindeutig identifizierbar.

Sensorische Eigenschaften

  • Verweis durch sensorisches Merkmal
    Ein oder mehrere Verweise erfolgen nicht sinnesunabhängig, sondern über sensorische Merkmale wie Farbe, Form, Größe, Position oder Orientierung.

Kontrast

  • Texte unzureichend wahrnehmbar
    Die Kontrastverhältnisse mehrerer Texte zum jeweiligen Hintergrund sind nicht ausreichend.
  • Fehlende Kontrastversion
    Aktuell stellt die Webseite keine Möglichkeit zur Verfügung, die Inhalte und Darstellung der Seite auf eine kontrastreiche Version umzustellen.

Nicht-Text-Kontrast

  • Kontrastverhältnisse bei Nicht-Text-Inhalten nicht ausreichend wahrnehmbar
    Die Kontrastverhältnisse verschiedener Nicht-Texte-Inhalte (z. B. Bedienelemente) sind nicht ausreichend.

Textgröße

  • Textgröße nicht anpassbar
    Aktuell verfügt unsere Seite über keine Funktion, um die Größe des angezeigten Textes zu verändern.

Bilder von Text

  • Texte auf Grafiken für assistive Technologien nicht zugänglich
    Eine oder mehrere Grafiken enthalten relevanten Text, der für Nutzer assistiver Technologien nicht zugänglich ist. Eine Alternative für den Inhalt ist nicht vorhanden.

Tastatur

  • Bedienelemente nicht mit der Tastatur bedienbar
    Ein oder mehrere Bedienelemente können mit der Tastatur nicht angesteuert werden. Die Bedienelemente sind bei ausschließlicher Tastaturnutzung nicht zugänglich.
  • Hauptmenü in mobiler Ansicht nicht tastaturbedienbar
    Das Hauptmenü kann in der mobilen Ansicht mit der Tastatur nicht geöffnet werden.

Linkzweck

  • Linkzweck nicht ausreichend wahrnehmbar
    Ein oder mehrere Linkzwecke sind im Kontext nicht ausreichend für Nutzer assistiver Technologien beschriftet.
  • Identische Linktexte mit unterschiedlichen Linkzielen
    Auf einer oder mehreren Webseiten werden unterschiedliche Linkziele mit identischen Linktexten verwendet.
  • Linkzweck aufgrund fehlender Beschriftung nicht wahrnehmbar
    Ein oder mehrere Linkzwecke sind aufgrund fehlender Beschriftung für Nutzer assistiver Technologien nicht wahrnehmbar.

Fokus sichtbar

  • Tastaturfokus nicht ausreichend wahrnehmbar
    Bei mehreren Bedienelementen, die mit der Tastatur angesteuert werden, ist in einem oder mehreren Browsern (z. B. Firefox) kein ausreichend visuell wahrnehmbarer Tastaturfokus vorhanden.
  • Kein wahrnehmbarer Tastaturfokus
    Bei mehreren Bedienelementen, die mit der Tastatur angesteuert werden, ist in einem oder mehreren Browsern (z. B. Firefox) kein visuell wahrnehmbarer Tastaturfokus vorhanden. Wird anwendungsseitig kein Erscheinungsbild für den Fokus definiert, werden die browserspezifischen Einstellungen angewandt. Diese sind in Teilen unzureichend.

Barrierefreie Dokumente

  • Einige PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Diese PDF-Dateien entsprechen nicht den PDF/UA- und WCAG-Standards.

Erläuterungen in Leichter Sprache

  • Es gibt keine Erläuterung zu den wesentlichen Inhalten der Web-Anwendung und deren Komponenten, zu Hinweisen der Navigation sowie zu den wesentlichen Inhalten der Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache.

Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache

  • Es gibt keine Erläuterung zu den wesentlichen Inhalten der Web-Anwendung und deren Komponenten, zu Hinweisen der Navigation sowie zu den wesentlichen Inhalten der Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache.

Feedback

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie zu uns Kontakt auf. 

Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback.

Für Ihr Feedback wenden Sie sich bitte an die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit der Kinderzentrum Mecklenburg gGmbH als Muttergesellschaft des Unternehmensverbunds:

Öffentlichkeitsarbeit/Veranstaltungen
Wismarsche Straße 306
19055 Schwerin
Telefon: 0385 / 55159 - 0
E-Mail: veranstaltung(at)kinderzentrum-mecklenburg.de

Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Es wird geprüft, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können.
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen.
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert.
  • Der Abschluss des Durchsetzungsverfahrens erfolgt durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
  • Die öffentliche Stelle und die für sie zuständige Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde werden in Kenntnis gesetzt.

Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.

  • Per digitalem Formular unter: Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V
  • Per E-Mail an: ueberwachungsstelle(at)sm.mv-regierung.de
  • Per Brief an:
    Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
    Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
    Werderstr. 124, 19055 Schwerin
     

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.

Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de.