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Was wir tun

Das SPZ ist eine ärztlich geleitete Einrichtung zur ambulanten Diagnostik und Behandlung entwicklungs- und verhaltensauffälliger, chronisch kranker Kinder sowie Kinder und Jugendlicher mit Behinderung von Geburt an bis zum 18. Lebensjahr. Seit 30 Jahren hilft unser multiprofessionelles Team Familien mit interdisziplinärem Ansatz nach individuellem Bedarf. Ziel unserer Arbeit ist es, gemeinsam mit den Eltern das Kind in seiner Eigenständigkeit zu stärken, damit der Alltag in der Familie, Kindertagesstätte und Schule gelingt. Hierbei nutzen wir Erfahrungen sowie Expertise in der Vernetzung und Koordination verschiedener ärztlicher und therapeutische Angebote und Kompetenzen in Mecklenburg-Vorpommern aber auch in angrenzenden Bundesländern.


Sie wenden sich an uns:

  • bei einer Risikoentwicklung (z.B. bei ehemaligen Frühgeborenen) oder dem Verdacht einer verlangsamten Entwicklung (Sprache, Motorik, etc.),
  • bei Verhaltensauffälligkeiten verschiedenster Art (Konzentrationsstörungen, Hyperaktivität, Belastung nach Trennung der Eltern, Schulproblemen, depressive Verstimmungen, Essstörungen, Ängste etc.),
  • bei chronischen Krankheiten (u.a. Muskel- oder Stoffwechselerkrankungen, Syndromen, Adipositas etc.),
  • bei drohender körperlicher oder geistiger Behinderung durch Krankheiten oder nach Unfällen

oder bei jeder anderen Fragestellung zur Entwicklung Ihres Kindes.


So sind die Abläufe

Auf Empfehlung Ihres Kinder- oder Hausarztes melden Sie Ihr Kind in unserem Haus an. Bei einem vereinbarten Ersttermin wird gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen hinsichtlich Diagnostik und Behandlung erarbeitet.

Abhängig von den geschilderten Problemen und den Befunden werden neben Ärzten und Ärztinnen und/oder Psychologen und Psychologinnen auch therapeutische und Fachkräfte aus der Sozialpädagogik einbezogen.

Um ein Kind und seine Familie betreuen zu können, benötigen wir immer eine Überweisung durch den behandelnden Kinder- oder Hausarzt. Die Chipkarte ihrer Krankenkasse wird zu jedem Termin benötigt, ein neuer Überweisungsschein in jedem Quartal.